An der Ecke X-Straße Y-Allee kam es am gestrigen Spatabend zu einein Zusammenstoß von zwei Personenwagen. Wie aus dem Unfallbericht der Polizei zu entnehmen ist, entzog sich der unfallverursachende Fahrer der Verantwortung. Ein lassischer Fall von Fahrerflucht. Die Polizei bittet: wer hat zu diesem Zeitpunkt . . . ein Fahrzeug mit der Farbe, .. es wird vermutet, dass der Schaden ..... "

Solche und ähnliche Berichte wären den Lokalredakteuren bald nur noch Legende, wenn — ja wenn man nur den Anregungen eines vorausschauenden Erfinders Beach- tung schenken würde.

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Bereits im Jahre 1951 — im Rahmen der Überleitungsgesetze — wurde einem Herrn Harrmannus Rosenboom aus Oldersum ein Patent für seine
Vorrichtung zur Bekämpfung der Fahrerflucht
erteilt.

Die Wirkungsweise ist frappierend einfach — es hapert wohl lediglich an der allgemeinen Bereitschaft der Autofahrer sich des Gerätes zu bedienen.

Ein Blick in die Patentschrift, die übrigens auch ohne Zeichnung auskommt:

Es ist bekannt, daß in fast allen Fällen ein Kraftfahrzeug oder andere Verkehrsteilneh- mer mit dem Vorderteil des betreffenden Fahrzeuges zusammenstoßen und dabei die Stoßstange beschädigt wird. Seltener stoßen Verkehrsteilnehmer seitlich mit einem Kraftfahrzeug oder Anbänger zusammen.

Im Erkennen dieser Gefahrenpunkte wird für eine Vorrichtung zur Bekämpfung der Fahrerflucht bei Kraftfahrzeugunfällen nach der Erfindung vorgeschlagen, an mindestens einer, dem Zusammenstoß am häufigsten ausgesetzten Stelle des Kraftfahrzeuges, beispielsweise an der Stoßstange, einen bei Zusammenstößen sich leicht öffnenden, mit Metallkugeln gefüllten Behälter anzuordnen, wobei in jede Metallkugel die amtliche Kennzeichennummer des Kraftfahrzeugs eingestanzt ist.

Der Inhalt des Behalters, die Metallkugeln, ist besonders klein gehalten. Der Behälter wird so angebracht, daß sich der Deckel desselben bei einem Zusammenstoß durch das Zusammendrücken oder Einbeulen der Stoßstange öffnet und ihren Inhalt freigibt, so dass die Metallkugeln an der UnfallBtelle sich verstreuen und infolge ihres kleinen Ausmaßes von dem Führer des betreffenden Fahrzeuges nicht schnell wieder eingesammelt werden können. Durch die mit der amtlichen Kennzeichennummer eingestanzten Kugeln wird der Führer bzw. Halter des in Frage kommenden Kraftfahrzeuges an der Untallstelle bekannt.

Der Führer des Kraftfahrzeuges wird es dann kaum unternehmen, sich der Feststellung seiner Personalien durch eine Flucht zu entziehen, weil mit Bestimmtheit einige der verlorengegangenen Kugeln an der Unfallstelle gefunden werden. Auf diese Weise wird der Verkehrsflucht vorgebeugt. Gegen ein unbefugtes öffnen der Behälter müssen diese plombiert werden.

Wenn bei einem Zusammenstoß oder durch sonstige Umstände Metallkugeln auf die vorgenannte Weise verlorengehen, müssen die Behälter nachgefüllt und dieser erneut plombiert werden.

Der Führer eines Kraftfahrzeuges ist daher bei jedem Zusammenstoß verpflichtet, sich von der Unversehrtheit der Plomben zu überzeugen. Weiter veranlaßt die Anbringung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an Kraftfahrzeugen jeden Führer von Kraftfahrzeugen zu einem vorsichtigen Fahren.

So einfach und wirkungsvoll kann Technik sein. Ob der Erfinder dieser tollen Idee evtl auch bei dem neuen Mautsystem für LKW's mitgewirkt hat, ist nicht bekannt.

 
   

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